Rechtsprechung
BFH, 10.03.2009 - IX B 197/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beeidigung von Zeugen
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 82; ZPO § 391
Anforderungen an den Nachweis der objektiven Umstände einer Einkünfteerzielung aus Vermietung und Verpachtung - datenbank.nwb.de
Beeidigung von Zeugen ist eine Ermessensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 25.09.2008 - 15 K 4747/06
- BFH, 10.03.2009 - IX B 197/08
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 17.02.2012 - V B 77/11
Zur Vereidigung von Zeugen
Der Bundesfinanzhof (BFH) darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das FG die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129; vom 7. Oktober 2008 I B 110/08, juris;… vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906). - BFH, 22.11.2013 - X B 35/13
Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren …
Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906; vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129). - BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer …
Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906; vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129). - BFH, 08.12.2011 - III B 75/10
Überraschungsentscheidung; Vereidigung eines Zeugen; Verwertung einer Petition
Der BFH darf die gerichtliche Entscheidung, nicht zu beeiden, nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob sie die Grenzen ihres Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. März 1995 XI B 73/94, BFH/NV 1995, 906; vom 10. März 2009 IX B 197/08, BFH/NV 2009, 1129).